HNO-Praxis am Malteser Waldkrankenhaus.

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Schwerhörigkeit durch Diskothekenmusik

Im Verlaufe des Abends wird die Musik in Diskotheken immer lauter, so dass sehr häufig gehörgefährdende Schallpegel erreicht werden.

Die Zunahme der Lautstärke fällt häufig nicht auf, da für den Diskothekenbesucher und Diskjockey in der Regel eine Gewöhnung auftritt. Diese Gewöhnung führt dazu, dass die Musik immer lauter gemacht wird, um den gleichen subjektiven Lautstärkeeindruck zu erzielen.

Von Gefahren ist insbesondere dann auszugehen, wenn

  1. ein Ohrgeräusch während oder nach dem Diskothekenbesuch auch nur vorübergehend auftritt.
  2. ein Hörverlust während oder nach dem Diskothekenbesuch auffällt.
  3. die Lautstärke der Musik unbehaglich oder sogar schmerzhaft ist.
  4. wenn der Diskothekenbesucher tagsüber an einem Lärmarbeitsplatz tätig ist.

Daraus sind folgende Schutzmaßnahmen abzuleiten:

  1. Verlassen der Diskothek, wenn die Lautstärke unbehaglich oder sogar schmerzhaft ist.
  2. Diskothek nicht (mehr) betreten, wenn ein Hörverlust oder ein Ohrgeräusch bei einem selbst oder bei anderen aufgetreten ist.
  3. Besondere Vorsicht, wenn man an einem Lärmarbeitsplatz tätig ist. Der Lärmschutz am Arbeitsplatz ist so konzipiert, dass man nach einer 8-stündigen Tätigkeit am Arbeitsplatz 16 Stunden Ruhe hat.
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